Enter alternative text here

Image by Freepik

Rechtliche Betreuung

Am 01.01.2023 ist das neue Betreuungsgesetz in Kraft getreten. Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter den §§ 1896 ff. verankert. Das Betreuungsgericht kann einen rechtlichen Betreuer bestellen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Betroffene muss volljährig sein
  • Es muss eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegen
  • Der Betroffene kann seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln
  • Diese Angelegenheiten können durch einen Bevollmächtigten oder andere Hilfen ohne gesetzlichen Vertreter nicht genauso gut besorgt werden

 

Grundsätze

  • Ein rechtlicher Betreuer darf nur für die Aufgabenbereiche bestellt werden, in denen der Betreute der rechtlichen Betreuung bedarf
  • In die Rechte eines betreuten Menschen soll nur soweit wie unbedingt erforderlich eingegriffen werden
  • Die Geschäftsfähigkeit des Betreuten bleibt von der Anordnung einer rechtlichen Betreuung unberührt
  • Der rechtliche Betreuer hat den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem rechtlichen Betreuer zuzumuten ist

 

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht finden Sie hier:

Eine Broschüre zur Rechtlichen Betreuung in leichter Sprache finden Sie hier: